Können heute Täter*innen des Nationalsozialismus verurteilt werden?
In den 1960er Jahren führte das sogenannte Dreher-Gesetz zu einem Justizskandal. Es ermöglichte vielen Täter*innen straffrei zu bleiben. Für Beihilfe zum Mord galt nun eine Verjährungsfrist von 15 Jahren, die zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen war. Durch eine Gesetzesänderung 1979 und eine geänderte Rechtsauffassung im Jahr 2011 konnte ein SS-Wachmann wegen der Beihilfe zum Mord verurteilt werden. Dies führte dazu, dass sich bis heute einige wenige Menschen wieder vor Gericht für ihre Taten zur Zeit des Nationalsozialismus verantworten müssen.