„Als Kontingentflüchtlinge werden Menschen bezeichnet, die von einem Staat aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen aus Krisengebieten aufgenommen werden, ohne dass sie einen Asylantrag stellen müssen. Der aufnehmende Staat legt die Zahl (Kontingent) der Flüchtlinge fest, die auf diesem Wege aufgenommen werden sollen. Sie können anschließend unter bestimmten Umständen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.“

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge via Bundeszentrale für politische Bildung, https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/glossar-migration-integration/270603/kontingentfluechtling/